Rechtsanwälte Bottrop

Beitragsbemessungsgrenzen 2008

Die Jahresentgeltgrenzen für 2008 der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung liegen jetzt vor.

Auch 2008 ändern sich wieder die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Während im Westen ein Anstieg um ca. 1 % zu verzeichnen ist, bleiben die Beträge im Osten konstant oder sinken sogar, um die hohe Anhebung im vorangegangenen Jahr zu kompensieren.

Während die Jahresentgeltgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen um 600 Euro auf 63.600 Euro (5.300 Euro monatlich) steigt, fällt sie im Osten um 600 Euro auf 54.000 Euro (4.500 Euro monatlich).

In der knappschaftlichen Versicherung steigt die Jahresentgeltgrenze im Westen um 1.200 Euro auf nun 78.600 Euro (6.550 Euro monatlich). Im Osten bleibt es bei der bisherigen Entgeltgrenze von 66.600 Euro (5.550 Euro monatlich).

In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich festgelegt und steigt um 450 Euro auf 43.200 Euro (3.600,00 Euro monatlich). Die Versicherungspflichtgrenze liegt allerdings 4.950 Euro höher bei 48.150 Euro im Jahr (4.012,50 Euro monatlich).

Die Bezugsgröße, die zum Beispiel für die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung relevant ist, bleibt im Osten unverändert bei 25.200 Euro (2.100 Euro monatlich), steigt im Westen aber um 420 Euro auf 29.820 Euro im Jahr (2.485 Euro monatlich).

 
[mmk]

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