Rechtsanwälte Bottrop

Beitragspflicht für Existenzgründer

Jungunternehmer, die einen Existenzgründerzuschuss erhalten, müssen auch dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen Miese macht.

Wenn Sie einen Existenzgründerzuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für die Gründung Ihres Unternehmens erhalten, unterliegen Sie zugleich der Rentenversicherungspflicht. Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen müssen Sie dabei selbst dann Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn das Unternehmen noch keine Erträge abwirft. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Jungunternehmer trotz ihrer Selbstständigkeit sowie möglicherweise unter der Geringfügigkeitsgrenze liegender Einkünfte nicht aus dem Schutz der Sozialversicherungen fallen, wofür allerdings auch entsprechende Beiträge zu zahlen sind.

 
[mmk]

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Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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