Rechtsanwälte Bottrop

Flexible Altersgrenze für Studierende

Studierende können auch noch oberhalb der Altersgrenze von 30 Jahren in die studentische Krankenversicherung aufgenommen werden.

Eine Aufnahme in die studentische Krankenversicherung ist auch noch möglich, wenn ein Student bereits das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die Altersgrenze verliert nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund ihre Bedeutung, wenn der Student die Hochschulreife im zweiten Bildungsweg erlangt hat. In diesem Fall sind Zeiten der Berufstätigkeit, die der Zugangsberechtigung vorausgegangen sind, zugunsten des Studenten zu berücksichtigen. Unberührt bleibt die vom jeweiligen Studiengang abhängige Höchststudiendauer.

 
[mmk]

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Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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