Rechtsanwälte Bottrop

Änderungen beim Krankenversicherungsbeitrag

Zum 1. Juli müssen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 % des Bruttolohns für den Zahnersatz bezahlen. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ihren Beitragssatz um 0,9 % senken.

Im Dezember des letzten Jahres hat die Bundesregierung den Kompromiss mit der Opposition gekippt, der eine private Zusatzversicherung für den Zahnersatz vorsah. Stattdessen verpflichtet das "Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz" die gesetzlichen Krankenkassen, ihren Beitragssatz zum 1. Juli 2005 um 0,9 % zu senken. Gleichzeitig müssen die Versicherten ab diesem Termin einen Zusatzbeitrag von 0,9 % für den Zahnersatz bezahlen. Am Gesamtbeitrag ändert sich also nichts, da aber die 0,9 % allein von den Arbeitnehmern getragen werden, müssen diese zukünftig 0,45 % mehr bezahlen, während die Arbeitgeber um den gleichen Betrag entlastet werden.

Auch für freiwillig und privat Versicherte hat dieses Gesetz Konsequenzen. Dadurch, dass die Krankenkassen ihren regulären Beitragssatz um 0,9 % senken müssen, reduziert sich auch der bundesweite Durchschnittssatz von 14,3 auf 13,4 %. Dieser ist die Grundlage für den Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Bis zum 30. Juni beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss noch 252,04 Euro, ab dem 1. Juli dann 236,18 Euro. Auch weiterhin erhält der Arbeitnehmer jedoch nur maximal die Hälfte des Beitrags für seine private Krankenversicherung.

 
[mmk]

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