Rechtsanwälte Bottrop

Brandstiftung am PKW und die folgenden Schäden

Wir ein PKW durch Unbekannte in Brand gesetzt und entstehen in der Folge Schäden an weiteren Fahrzeugen, so kann die Haftung des Halters und seiner Haftpflichtversicherung ausgeschlossen sein.


Unbekannte entzündeten den ordnungsgemäß abgestellte PKW des Fahrzeughalters. Daraufhin rollte dieser gegen einen geparkten LKW, welcher daraufhin ebenfalls Feuer fing. Den entstandenen Schaden wollte der Eigentümer von dem Halter bzw. seiner Versicherung ersetzt wissen.

Diesem Anliegen stand das Gericht jedoch ablehnend gegenüber. Nach seinen Ausführungen und in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben sei eine Haftung nur gegeben, wenn sich der Schaden ,,beim Betrieb' des PKWs ereignet hätte. Maßgebliches Kriterium dafür sei aber, dass das schädigende Ereignis in einem nahen örtlichen und zeitlichen Ursachensammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des PKWs steht. Somit ist Voraussetzung, dass die Fahrweise oder der Betrieb des Fahrzeugs zu dem Schaden führen.

Da mit der Brandlegung aber ein externes Ereignis zur Schadensverursachung geführt hat, die Schädigung also gerade nicht durch den Betrieb des PKWs ausgelöst wurde, sahen die Richter die Haftung als nicht gegeben an.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 210 06 vom 27.11.2007
Normen: § 7 I StVG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de