Rechtsanwälte Bottrop

Alleinhaftung des Fahrgastes bei einem Sturz in der anfahrenden Straßenbahn

Stürzt ein Fahrgast in einer Straßenbahn, weil der Bodenbelag durch ein Sommergewitter nass war und er sich nicht ausreichend festgehalten hat, so kann das Verschulden des Fahrgastes gegenüber der Betriebsgefahr der Straßenbahn überwiegen.

Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn kann insbesondere zurücktreten, wenn diese technisch auf dem neuesten Stand ist und mit akustischen und optischen Warnsignalen versehen ist, die ein Anfahren ankündigen und zudem eine Thyristor-Steuerung vorhanden ist, welche ein ruckarmes Anfahren ermöglicht.

Demgegenüber hat der Fahrgast die Pflicht, sich mit beiden Händen an den Haltevorrichtungen festzuhalten, insbesondere in den gefährlichen Phasen den Anfahrens und Abbremsens, sowie bei deutlich erkennbar gefährlichen Umständen, wie der Rutschigkeit des Bodenbelages. Ein Festhalten mit einer Hand ist dann nicht ausreichend.
Auch fällt eine Gepäckmitnahme durch den Fahrgast in seinen eigenen Risikobereich, wobei die Rechtsprechung davon ausgeht, dass Gepäckstücke stets abzustellen sind.

Es gereicht dem Fahrgast auch nicht zum Vorteil, wenn er sich verpflichtet sah, seinen Fahrschein am Fahrscheinautomaten zu entwerten und er sich deshalb keinen ausreichenden Halt verschaffen konnte. Mithin ist es dem Fahrgast zumutbar die Entwertung des Fahrscheins für die Phase des Anfahrens und Abbremsens kurzfristig zurück zu stellen.
 
Landgericht Dresden, Urteil LG Dresden 4 O 3263 09 vom 12.05.2010
Normen: BGB § 254 I; HaftpflG §§ 1, 4
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de