Rechtsanwälte Bottrop

Absehen von einem Regelfahrverbot bei einem chronisch kranken Kind

Auch bei vier Voreintragungen im Verkehrszentralregister kann bei einem Betroffenen, der selbstständig ist und ein chronisch krankes sechsjähriges Kind hat, das regelmäßig zur Physiotherapie gefahren werden muss, von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden.

Dabei ist jedoch bei einem Netto-Monatsverdienst zwischen 600 € und 700 € die Regelgeldbuße von 80 € auf 250 € zu erhöhen.

Bei dem Vowurf eines beharrlichen Pflichtenverstoßes ist ausschlaggebend, ob der Betroffene bei den relevanten Voreintragungen darauf hingewiesen wurde, dass ein Regelfahrverbot droht, wenn der Betroffene innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Voreintragung erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h begeht.

 
Amtsgericht Borna, Urteil AG Borna 6 OWi 151 Js 30642 11 vom 28.09.2011
Normen: StVO §§ 41 I, 49; StVG § 24; BKafV § 4 II 2
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de