Rechtsanwälte Bottrop

Überführungskosten bei mobile.de müssen im Endpreis angegeben werden

Anfallende Überführungskosten bei mobile.

de dürfen nicht separat ausgewiesen werden, sondern müssen mit in den Endpreis eingerechnet werden.

Ein Anbieter stellte den Endpreis für einen PKW mit knapp 7000 Euro* dar. Unter dem "*-Hinweis" fanden sich weitere Kosten von rund 600 Euro. Nach der Wertung des Gerichts handelt es sich hierbei um einen unlauteren Wettbewerbsverstoss. Denn die gewählte Form der Darstellung würde dem Kunden zunächst einen günstigeren Endpreis suggerieren. Der Verkäufer muss die gewählte Darstellungsart der Überführungskosten aus Gründen der Preistransparenz und der Preisvergleichbarkeit deshalb unterlassen.
 
Kammergericht Berlin, Urteil KG B 5 U 103 11 vom 04.09.2012
Normen: §§ 3, 4 Nr.11 UWG, § 1 I PangV
[bns]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

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Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

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