Rechtsanwälte Bottrop

Zu den Arztkosten eines Unfallopfers

Mit der Frage, welche Arztkosten die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers zu übernehmen hat, hatte sich jüngst der Bundesgerichtshof zu befassen.


Nach dieser Entscheidung sind nur solche Kosten erstattungsfähig, die nachweislich infolge der Unfallbeschwerden entstanden sind. Erforderlich ist demnach eine tatsächlich eingetretene Körperverletzung. Liegt eine solche vor, sind die erforderlichen medizinischen Behandlungen und Untersuchungen zu erstatten.

Nicht zu erstatten sind hingegen die Kosten, die infolge einer bloßen Verdachtsverletzung anfallen. Denn ein solcher Verdacht kann einer tatsächlich vorliegenden Verletzung nicht einfach gleich gestellt werden. Sofern es also an dem Nachweis des Vorhandenseins der Beschwerden oder deren Unfallbedingtheit fehlt, hat die gegnerische Versicherung nicht für die Kosten aufzukommen. Diese Feststellung gilt nicht nur für die Behandlungskosten, sondern auch für die Befunderhebungs- und Diagnosekosten.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 95 13 vom 17.09.2013
Normen: § 823 BGB, § 11 StVG
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de