Rechtsanwälte Bottrop

KFZ-Haftpflicht zahlt nicht bei rollendem Einkaufswagen

Die KFZ-Versicherung eines Fahrzeughalters muss nicht für Schäden aufkommen, wenn diesem beim Beladen des PKWs der Einkaufswagen wegrollt und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt.


Selbiges begehrte die Klägerin in dem zugrunde liegenden Sachverhalt aber von einem Fahrzeughalter und dessen KFZ-Versicherung. Diesem war beim Beladen seines PKWs auf einem leicht abschüssigen Supermarktparkplatz der Einkaufswagen ''entwischt'' und hatte an einem anderen Fahrzeug einen Schaden von rund 1600 Euro verursacht. Das Gericht bestätigte zwar eine Schadensersatzpflicht des Mannes, lehnte eine Haftpflicht der Versicherung jedoch ab.

Voraussetzung für eine Einstandspflicht der KFZ-Haftpflichtversicherung ist der Umstand, dass sich der Unfall ''bei Betrieb'' des KFZ verwirklicht. ''Bei Betrieb'' des KFZ erfordert dabei, dass der Unfall ''durch die dem Kfz-Betrieb typisch innewohnende Gefährlichkeit adäquat verursacht wurde'' und sich ''von dem Fahrzeug ausgehende Gefahren bei seiner Entstehung ausgewirkt haben''. Gemeint sind mit dieser Formulierung etwa ein Auffahrunfall, das Wegrollen eines PKWs infolge einer nicht angezogenen Handbremse oder ähnliches. Vorliegend setzte sich aber nicht etwa der PKW in Bewegung, sondern der nicht richtig gesicherte Einkaufswagen während des Beladevorgangs. Insoweit hat sich gerade keine Gefahr ''bei Betrieb'' des KFZ verwirklicht, vielmehr handelte es sich um eine Unachtsamkeit des Fahrzeughalters unabhängig von seinem Fahrzeug. Vor diesem Hintergrund war eine Haftung der Versicherung abzulehnen.
 
Amtsgericht München, Urteil AG M 343 C 28512 12 vom 05.02.2015
[bns]

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