Rechtsanwälte Bottrop

BGH zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss

Ein Cannabiskonsument muss sicherstellen, dass er nicht unter dem Einfluss einer den analytischen Grenzwert zumindest erreichenden THC-Konzentration im Blut am Straßenverkehr teilnimmt.

Dies soll durch gehörige Selbstprüfung vor der Fahrt geschehen. Im Zweifel muss von der Fahrt Abstand genommen werden. Der Tatrichter kann allein aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert zumindest erreichenden THC-Konzentration von einem sorgfaltswidrigen Verhalten des Fahrers ausgehen.
 
BGH, Urteil BGH 4 StR 422 15 vom 14.02.2017
Normen: StVG § 24 a Abs. 2
[bns]

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Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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