Rechtsanwälte Bottrop

OLG Karlsruhe zu den Gewährleistungsansprüchen eines Neuwagenhändlers bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

Hat der Neuwagenhändler bezüglich des in Inzahlungnahme genommenen Gebrauchtwagens Mängelgewährleistungsansprüche? Das Oberlandesgericht Karlsruhe beschäftigte sich mit der Frage, ob einem Neuwagenhändler, der ein Gebrauchtfahrzeug mit der Absprache in Zahlung nimmt, dass ein bestimmter Betrag auf den Kaufpreis eines Neuwagens angerechnet werden soll, Gewährleistungsansprüche zukommen.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einer derartigen Vereinbarung normalerweise ein konkludenter Ausschluss der Mängelgewähr zu sehen ist. Dies ist umso mehr der Fall, wenn der Neuwagenhändler die anzurechnende Summe ohne Untersuchung und ohne Besichtigung des Gebrauchtwagens zusagt.
 
OLG Karlsruhe, Urteil OLG Karlsruhe 9 U 160 16 vom 04.12.2018
Normen: §§ 365, § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB
[bns]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de