Rechtsanwälte Bottrop

Überfahren eines ampelgesicherten Stopp-Schildes

Mit dem Überfahren eines ampelgesicherten Stopp-Schildes verhält sich ein Autofahrer grob fahrlässig und verliert dadurch seinen Kasko-Versicherungsschutz.

Das Überfahren eines Stopp-Schildes stellt zumindest leichte Fahrlässigkeit im Straßenverkehr dar. Ist das Verkehrszeichen hingegen an einer Ampelanlage angebracht, die durch ihr gelbes Blinken besondere Aufmerksamkeit verlangt, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Die Absicherung der Kreuzungslage durch zwei Warnzeichen gebietet besondere Vorsicht. Eventuell eintretende Unsicherheit oder Irritation hat der Verkehrsteilnehmer durch erhöhte Sicherheit auszugleichen.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist daher der Versicherungsschutz entfallen. Die Kasko-Versicherung ist nicht nur von der Verpflichtung zur Schadensübernahme am Fahrzeug des grob fahrlässig Handelnden befreit. Auch eine Freistellung von der Schadensübernahme auf Seiten des Unfallgegners ist vom Gericht angenommen worden.

 
[mmk]

Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!!

Google

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Herr Metzlaff hat mich in Sachen Unterhaltszahlung beraten. Er hat den Schriftverkehr geregelt, die Angelegenheit war innerhalb kurzer Zeit vom Tisch. Ich bin froh, dass ich mich in dieser Sache an Herrn Metzlaff gewandt habe. Falls notwendig, würde ich immer wieder die Kanzlei Metzlaff aufsuchen. Liebe Grüße und herzlichen Dank.

Google

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de