Rechtsanwälte Bottrop

Sozialrecht

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Sichert sich ein Minderheitsgesellschafter im Rahmen seiner Tätigkeit arbeitnehmerähnliche Rechte, kann die Gesellschaft zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet sein.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.03.2014
Die Raucherpause weist keinen Bezug zur betrieblichen Tätigkeit dar und ist eine rein persönliche Sache des Arbeitnehmers, weshalb für den Hin- und Rückweg zur Raucherpause kein Versicherungschutz bsteht.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 23.01.2013
Der Sozialleistungsträger muss einer Schülerin nicht die Prüfungskosten an einer Privatschule zahlen, da dem Bildungsanspruch mit öffentlichen Schulen hinreichend Rechnung getragen ist.
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 28.03.2014
Ein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung kann auch dann bestehen, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für eine Tätigkeit im Ausland freistellt, und die ausländische Anstellung durch den deutschen Arbeitgeber finanziert wird.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 17.09.2013
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Eckwerte der Sozialversicherung sind zum 1. Januar 2014 wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst worden.
Um ihre Rentenpläne zu finanzieren, hat die neugebildete Große Koalition die Senkung der Rentenbeiträge ab 2014 im Eilverfahren gestoppt.
Wegen dem Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen seit dem 1. Januar 2014 keine Korrektur-Beitragsnachweise mehr übermittelt werden.
Im nächsten Jahr steigt die Künstlersozialabgabe um 1,1 % und ist dann so hoch wie seit sieben Jahren nicht mehr.
Da das Umgangsrecht zwischen Vater und Sohn ein wichtiger Baustein für die Entwicklung ist, muss das Jobcenter einem Arbeitslosen eine dreiwöchige Reise nach Indonesien finanzieren.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.2014
Das Jobcenter darf einem russischen Spätaussiedler die Zahlung von Sozialleistungen nicht schon deshalb verwehren, weil er sich weigert, in Russland seine Altersrente zu beantragen.
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 25.03.2014

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Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

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